Energieausweis
Rechtliche Hinweise
Seit dem 1.Mai 2014 ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben.
Seitdem treten folgende Neuerungen in Kraft:
Der Energieausweis hat 10 Jahre Gültigkeit.
Wenn Sie Ihr Eigentum vermieten oder verkaufen wollen, haben
Interessenten das Recht einen gültigen Energieausweis unaufgefordert
einzusehen. Es sollte in keinem Fall darauf verzichtet werden, da
sonst Strafen drohen.
Alle Energieausweise erhalten eine Registrierungsnummer.
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VERBRAUCHSAUSWEIS
Energieausweis nach Verbrauch
Tatsächlicher Energieverbrauch der Gebäudebewohner
der letzten 3 Jahre
BEDARFSAUSWEIS
Bauliche Aspekte wie Heizungsanlage, Qualität der
Fenster oder Dämmung
EnEV 2014: Bußgeld bei Verstößen?
§ 27 (Ordnungswidrigkeiten)
(Quelle: EnEV Online)