Energieausweis

Rechtliche Hinweise

Seit dem 1.Mai 2014 ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben.         

Seitdem treten folgende Neuerungen in Kraft:

Der Energieausweis hat 10 Jahre Gültigkeit.

Wenn Sie Ihr Eigentum vermieten oder verkaufen wollen, haben           

Interessenten das Recht einen gültigen Energieausweis unaufgefordert                 

einzusehen. Es sollte in keinem Fall darauf verzichtet werden, da                      

sonst Strafen drohen.

Alle Energieausweise erhalten eine Registrierungsnummer.
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VERBRAUCHSAUSWEIS

Energieausweis nach Verbrauch                                                              

Tatsächlicher Energieverbrauch der Gebäudebewohner                                        

der letzten 3 Jahre

BEDARFSAUSWEIS Bauliche Aspekte wie Heizungsanlage, Qualität der                                                       Fenster oder Dämmung EnEV 2014: Bußgeld bei Verstößen? § 27 (Ordnungswidrigkeiten) (Quelle: EnEV Online)